Als Betreuerin habe
ich die Aufgabe, Menschen zu vertreten und zu unterstützen,
die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder
unter psychischen Störungen leiden. Junge und Alte,
Männer und Frauen, Vermögende und Mittellose.
Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die
Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie
vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich
oder versäumen Arzt- und Behördentermine.
Diese Menschen
unterstütze ich – damit sie nicht an den Rand der
Gesellschaft geraten.
Ich eröffne
Chancen, indem ich
Menschen aus
hoffnungslosen Situationen heraushelfe,
funktionierende
Netzwerke aufbaue,
Potenziale
wecken und Ressourcen nutzbar mache,
Wege zur
finanziellen Absicherung und Entschuldung aufzeige.
Zur Betreuung gehört
nicht: pflegerische Tätigkeit, Fahrdienst,
Haushaltshilfe, Einkaufen oder das Plauderstündchen am
Nachmittag.
Als Verfahrenspflegerin habe ich
die Aufgabe, im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht oder
vor dem Familiengericht (in kindschaftsrechtlichen Verfahren)
die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier
Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den
Anhörungen teilnehmen. Die Verfahrenspflegerin soll
dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche
Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des
Gerichtes erläutern. Auch soll sie Wünsche des
Betroffenen an das Gericht übermitteln und kann darauf
achten, ob alle möglichen freiwilligen Hilfen für
den Betroffenen ausgeschöpft sind.
- Öffnungszeiten
des Büros:
Montag bis
Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Termine nach
Vereinbarung)
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Telefon
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0 64 51 - 24 00 68
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Fax
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Büroadresse
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Postanschrift
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Postfach 1164,
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E-Mail
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m.flohr @ betreuungsbuero-flohr.de
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Verantwortlich
für den Inhalt
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Dipl.-Päd. Martina Flohr
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USt.-ID-Nr.
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DE257927753
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